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Im Büro trotz Infektion?

Baden-Württemberg hat die Corona-Isolationspflicht aufgehoben.

Dies bedeutet, dass in Zukunft auch Menschen trotz eines positiven Corona-Tests in die Arbeit, ins Restaurant, in den Supermarkt, zum Frisör gehen können.

Die Landesregierung setzt hier auf die Eigenverantwortung des Einzelnen, bei einer Infektion nicht unter Leute zu gehen.

Wir empfehlen eben nicht auf die Eigenverantwortung des Einzelnen zu setzen. Viele Infektionen bleiben nach wie vor unbemerkt.

Beugen Sie diesem Problem durch Luftreiniger vor.

Wenn Menschen in geschlossen Räumen aufeinandertreffen, verbreitet jeder Einzelne durch das Atmen Aerosolpartikel in seiner näheren Umgebung.

Hat eine der Personen SARS-CoV-2 Viren unbemerkt in seinen Atemwegen, können diese sich dann durch die Aerosole in der Luft verbreiten und damit andere Menschen mit dem Erreger infizieren

In geschlossenen Räumen ist Aufgrund des geringen Luftvolumens die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch Aerosole deutlich höher als im Freien. Dies hängt von verschiedenen Faktoren wie Anzahl der Personen, Aktivität der Personen, Raumvolumen und eben dem Luftwechsel ab.

Luftreiniger der Marke UVCClean schaffen eine Sicherheit von mehr als 95,55% für Ihre Mitarbeiter sich nicht mit den gängigen Atemwegserkrankungen zu infizieren, da die Geräte der Serie „airtubeUVC“ alle gängigen Viren und Bakterien in der Luft deaktivieren.

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