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Ende der Isolationspflicht

Vier Bundesländer – darunter Baden-Württemberg – fordern das Ende der Isolationspflicht.

Die Isolationspflicht bedeutet bisher – wer einen positiven Corona Test hat, bleibt fünf Tage lang daheim um niemand anders anzustecken. Ob er Symptome hat, oder nicht.

Die neue Regelung würde ein ähnliches Modell wie in Österreich vorsehen. Wer einen positiven Test hat, soll schauen wie er sich fühlt und dann darf dann trotzdem zur Arbeit kommen.

Der Hintergrund für den Vorstoß ist klar, es soll diesen Winter zu so wenig wie möglich krankheitsbedingten Ausfällen kommen.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Fällt die Isolationspflicht weg, müssen Sie nicht länger auf den einen, fitten Mitarbeiter dem die Krankheit nichts ausmacht unnötiger Weise verzichten.

Kommt dieser aber wieder zur Arbeit und Sie haben keine Luftreiniger in der Firma, wird dieser symptomfreie aber positiv getestete Angestellte wiederum andere Mitarbeiter anstecken, bei denen der Krankheitsverlauf dann ernster sein könnte.

Wenn Sie bei diesem riskanten Spiel nicht mitmachen wollen, empfehlen wir Ihnen heute noch sich mit einem unserer Experten zum Thema „virenfreie Luft am Arbeitsplatz“ in Kontakt zu setzen. Die Luftreiniger der Firma UVCClean können Ihren Betrieb vor dem „Mini-Lockdown“ bewahren.

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